Energetische Sanierung

Die Christian Löhr Gruppe ist DER Sanierungsexperte für Gewerbe und Privat

Der Begriff Energetische Sanierung dürfte in Zeiten der Energiewende und steigenden Kosten für Strom, Gas und Öl den meisten Menschen bekannt sein. Doch was genau verbirgt sich eigentlich dahinter, was gilt es zu beachten und wer führt anstehende Baumaßnahmen überhaupt durch? Die Christian Löhr Gruppe ist DER energetische Sanierer, der Ihnen nicht nur offene Fragen zum Thema energetische Sanierung beantworten, sondern darüber hinaus auch alle notwendigen Baumaßnahmen für Sie durchführen kann – egal ob für Ihren privaten Neubau, ein gewerbliches Großprojekt oder die gezielte Modernisierung einer Bestandsimmobilie. Überzeugen Sie sich selbst!

Energetische Sanierung – Was gehört alles zur energetischen Sanierung?

Eine energetische Sanierung ist häufig mehr als nur die Anbringung einer Photovoltaikanlage auf dem heimischen Dach, um Energiekosten einzusparen. Energieeffizienz verbessern steht im Fokus und setzt je nach Alter und Zustand einer Immobilie einige, entscheidende Baumaßnahmen sowie eine gute Planung voraus. Die Christian Löhr Gruppe ist ein energetischer Sanierer, der sämtliche Baumaßnahmen mit Ihnen planen und für Sie durchführen kann – unabhängig davon, ob der Bau einer Immobilie noch erfolgt oder eine Bestandsimmobilie modernisiert werden muss. Im Folgenden erfahren Sie mehr zu den unterschiedlichen Maßnahmen, die im Rahmen einer energetischen Sanierung eine wichtige Rolle spielen.

Energetische Sanierung Pflicht – Wer muss sanieren und warum?

Dass eine energetische Sanierung für die Umwelt und im Idealfall auch für den eigenen Geldbeutel von Vorteil ist, steht außer Frage. Doch gibt es eine energetische Sanierung Pflicht, die Haus- und Gebäudeeigentümern die Entscheidung, ob ihre Immobilie saniert werden soll oder nicht abnimmt? Diese Frage muss tatsächlich mit Ja beantwortet werden, wobei Art und Umfang der Baumaßnahmen von Immobilie zu Immobilie stark variieren können. Grund dafür sind Richtlinien und Vorgaben für die Energieeffizienz von Gebäuden, welche im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert sind.

Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG ist ein deutsches Bundesgesetz, welches im Jahr 2020 erlassen wurde und ein zentrales Element der deutschen Energiewende darstellt. Das GEG vereint das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Vereinfacht ausgedrückt, liefert das GEG Richtlinien und Vorgaben für den Neubau sowie die energetische Sanierung von Gebäuden. Dabei berücksichtigt wird die allgemeine Energieeffizienz, der Energiebedarf (Heizen, Warmwasser, Kühlung etc.) sowie die bei der Deckung dieses Bedarfs erzeugten CO2-Emssionen.

Grundsätzlich muss man bei der Frage nach einer Sanierungspflicht zwischen zwei Gruppen unterscheiden:

Bauherren, die einen Neubau planen

Gemäß des GEG sind sogenannte Niedrigstenergiegebäude der Standard für Neubauten. Bauherren sind dazu verpflichtet, diesen Standard einzuhalten. Niedrigstenergiegebäude zeichnen sich durch eine hohe Energieeffizienz aus, was den positiven Effekt hat, dass grundsätzlich wenig Energie benötigt wird. Dieser vergleichsweise geringe Energiebedarf wird dann in der Regel mit Hilfe von erneuerbaren Energiequellen wie einer Wärmepumpe oder einer Photovoltaik Anlage gedeckt.

Bauherren, die einen Neubau planen

Gemäß des GEG sind sogenannte Niedrigstenergiegebäude der Standard für Neubauten. Bauherren sind dazu verpflichtet, diesen Standard einzuhalten. Niedrigstenergiegebäude zeichnen sich durch eine hohe Energieeffizienz aus, was den positiven Effekt hat, dass grundsätzlich wenig Energie benötigt wird. Dieser vergleichsweise geringe Energiebedarf wird dann in der Regel mit Hilfe von erneuerbaren Energiequellen wie einer Wärmepumpe oder einer Photovoltaik Anlage gedeckt.

Hauseigentümer mit bereits vorhandener Immobilie

Für Hauseigentümer, die seit Anfang 2002 selbst in der betroffenen Immobilie leben, entfällt die Sanierungspflicht. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die folgenden Punkte für Hauseigentümer relevant:

  • Dämmung von Dach oder Dachgeschoss
    • Wurde das Haus nach dem 01. Februar 2022 gekauft oder geerbt, besteht eine Verpflichtung zur Sanierung des Daches oder Dachgeschosses. In diesem Fall muss der Dämmwert mindestens bei 0,24 W / (m² * K) liegen.
  • Dämmung der Außenwand
    • Eine generelle Sanierungspflicht für Außenwände gibt es nicht. Sollten Sie sich als Hauseigentümer dennoch dazu entscheiden, müssen Sie GEG-Bauteilanforderungen, gemäß GEG Anlage 7 einhalten.
  • Verwendung von Heizkesseln
    • Mit fossilem Brennstoff betriebene Heizkessel, die vor dem Jahr 1991 eingebaut wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden. Wurde ein Heizkessel am oder nach dem 01. Januar 1991 eingebaut, darf dieser nach 30 Jahren nicht mehr betrieben werden – hier kann es jedoch Ausnahmen geben.
Hauseigentümer mit bereits vorhandener Immobilie

Für Hauseigentümer, die seit Anfang 2002 selbst in der betroffenen Immobilie leben, entfällt die Sanierungspflicht. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die folgenden Punkte für Hauseigentümer relevant:

  • Dämmung von Dach oder Dachgeschoss
    • Wurde das Haus nach dem 01. Februar 2022 gekauft oder geerbt, besteht eine Verpflichtung zur Sanierung des Daches oder Dachgeschosses. In diesem Fall muss der Dämmwert mindestens bei 0,24 W / (m² * K) liegen.
  • Dämmung der Außenwand
    • Eine generelle Sanierungspflicht für Außenwände gibt es nicht. Sollten Sie sich als Hauseigentümer dennoch dazu entscheiden, müssen Sie GEG-Bauteilanforderungen, gemäß GEG Anlage 7 einhalten.
  • Verwendung von Heizkesseln
    • Mit fossilem Brennstoff betriebene Heizkessel, die vor dem Jahr 1991 eingebaut wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden. Wurde ein Heizkessel am oder nach dem 01. Januar 1991 eingebaut, darf dieser nach 30 Jahren nicht mehr betrieben werden – hier kann es jedoch Ausnahmen geben.

Kommen Hauseigentümer den besagten Pflichten nicht nach, riskieren sie ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Es ist daher mehr als sinnvoll, sich an Experten für den Neubau oder die Sanierung zu wenden. Mit dem Quadrat Sanierbau, dem Quadrat Dachdecker und dem Quadrat Malermeister verfügt die Christian Löhr Gruppe über gleich drei Fachunternehmen, die sich gemeinsam mit allen Aspekten sowie Verordnungen rund um eine energetische Sanierung bestens auskennen. Neben den entsprechenden Fachhandwerkern sorgen auch Bausachverständige der Christian Löhr Gruppe für eine reibungslose und vor allem GEG-konforme Sanierung.

Energetische Sanierung Förderung – Profitieren Sie von staatlichen Fördermitteln!

Die Kosten spielen bei einer energetischen Sanierung selbstverständlich eine nicht unerhebliche Rolle. Diese Kosten können mit Hilfe einer staatlichen Förderung maßgeblich reduziert werden. Doch welche Maßnahmen sind im Rahmen der energetischen Sanierung überhaupt förderfähig und von wem werden diese eigentlich gefördert? Grundsätzlich macht es Sinn, sich vorab umfassend und fachkundig zu diesen Themen beraten zu lassen. Hierbei unterstützen Sie die Fachleute der Christian Löhr Gruppe selbstverständlich gerne. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass in manchen Fällen die Mitwirkung eines zertifizierten Energieberaters von Seiten der fördernden Institutionen sogar vorgeschrieben wird.

Um Ihnen bereits an dieser Stelle einen kurzen Überblick zu den förderfähigen Maßnahmen sowie zu den jeweils fördernden Institutionen zu verschaffen, gehen wir noch etwas näher auf die Thematik Energetische Sanierung Förderung ein.

Wer fördert energetische Baumaßnahmen?

Die energetische Sanierung Förderung wird auf Bundesebene in erster Linie über zwei Förderinstitute abgewickelt. Die Rede ist vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Beide Institutionen haben die Gemeinsamkeit, dass ihr Träger das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) ist, von dem letztendlich auch das Geld für die Förderung stammt. Ebenfalls gemeinsam haben BAFA und KfW, dass sie einmalige Zuschüsse oder aber Kredite (teilweise mit Tilgungszuschüssen) für geplante Baumaßnahmen gewähren, die den Vorgaben der energetischen Sanierung entsprechen.

Unterschiede findet man indes bei den zu fördernden Maßnahmen. Die BAFA fördert eine Vielzahl an Einzelmaßnahmen im Rahmen einer energetischen Sanierung. Dies kann konkret die Optimierung einer Heizung oder aber auch eine Maßnahme an der Gebäudehülle, also z.B. eine Fassadendämmung sein.

Die KfW fördert solche Maßnahmen grundsätzlich auch, diese müssen dann aber im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzgebäude oder einem entsprechenden Neubau durchgeführt werden. Eine Energieberatung ist auch in dieser Hinsicht unabdingbar.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Welche Maßnahmen werden denn nun im Rahmen der energetischen Sanierung konkret gefördert? Grundsätzlich sind nahezu alle Baumaßnahmen förderfähig, solange diese zu einer Steigerung der Energieeffizienz beitragen und sich im Rahmen der rechtlichen Vorgaben bewegen. Folgende Maßnahmen sind förderfähig:

  • Energetische Sanierung der Gebäudehülle (Dämmung, Türen, Fenster)
  • Heizungsoptimierung (Modernisierung des bestehenden Heizsystems)
  • Heizungssysteme mit erneuerbaren Energien (Einbau neuer Heizungssysteme)
  • Einbau von Anlagentechnik (z.B. Lüftungsanlagen)
  • Neubau von Effizienzhäusern

Auch bei der Planung sowie der Energieberatung kann die Förderung zum Tragen kommen. Sie sehen, es macht durchaus Sinn, sich mit der Thematik energetische Sanierung Förderung zu beschäftigen, um nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch zu profitieren.

Energetische Sanierung mit Hilfe der Christian Löhr Gruppe – Ihr Partner vom Rohbau bis zur Modernisierung

Eine energetische Sanierung kann sehr vielschichtig und komplex sein – in vielfacher Hinsicht. Angefangen von der Bestandsaufnahme der aktuellen Immobilie oder der Planung eines Neubaus, über die Recherche möglicher Förderungen, bis hin zur Beauftragung der jeweiligen Fachunternehmen zur Durchführung der erforderlichen Baumaßnahmen – auf den ersten und vielleicht auch auf den zweiten Blick wartet eine Menge Arbeit auf Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer. Mit Hilfe der Christian Löhr Gruppe entfällt ein Großteil dieser Arbeit für Sie. Dank des Zusammenspiels mehrerer handwerklicher Fachunternehmen unter dem Dach der Christian Löhr Gruppe, begleiten wir Sie von der Planung bis zur Durchführung als ihr kompetenter, zentraler energetischer Sanierer. Darüber hinaus profitieren Sie auch von unseren starken Partnern, wie z.B. „WATERKOTTE“. Erhalten Sie eine hervorragende Beratung zu Wärmepumpen, Lüftungsanlagen u.v.m. und lassen Sie diese im Anschluss von uns einbauen.

Wie Sie vom Unternehmensnetzwerk der Christian Löhr Gruppe und deren Partnern profitieren können, lässt sich ganz einfach an einem Beispiel erklären:

Sie möchten Ihr Einfamilienhaus energetisch sanieren, haben sich bislang aber nur oberflächlich mit dieser Thematik beschäftigt. Fest steht für Sie jedoch, dass die Außenfassade und Fenster des Hauses in die Jahre gekommen sind und die vorhandene Ölheizung idealerweise gegen ein neues Heizungssystem ausgetauscht werden soll – ggf. auch in Kombination mit einer eigenen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach. Wir beraten Sie bereits im Vorfeld zu den möglichen Arbeiten und stellen die Verbindung zu zertifizierten Energieberatern her, die Sie über Fördermöglichkeiten informieren und die nötigen Anträge gemeinsam mit Ihnen ausfüllen sowie einreichen. Selbst wenn es zu komplexer Technik zur alternativen Energie Gewinnung und Speicherung kommt, sind wir mit unseren starken Partnern der richtige Ansprechpartner für Sie.

Für die anstehenden, energetischen Baumaßnahmen brauchen Sie kein Unternehmen, außerhalb der Christian Löhr Gruppe zu beauftragen. Für die Dämmung der Außenfassade sowie den Einbau von Heizung, Fenstern und Photovoltaikanlage werden unsere Fachleute des Quadrat Sanierbau, Quadrat Malermeister und Quadrat Dachdecker für Sie tätig. Gerüste werden für diese Arbeiten selbstverständlich auch benötigt – gut, dass mit dem Quadrat Gerüstbau auch dieses Aufgabenfeld von der Christian Löhr Gruppe abgedeckt wird. Anstatt vier Unternehmen ohne direkten Bezug zueinander zu beauftragen, die idealerweise die Baumaßnahmen auch untereinander abstimmen sollten, beauftragen Sie vier Fachunternehmen, die aufeinander abgestimmt und zugleich auch Teil derselben Unternehmensgruppe sind. Dies erspart Ihnen nicht nur eine Menge Arbeit, Zeit und womöglich Ärger, sondern auch bares Geld. Konnten wir Sie von uns überzeugen? Dann kommen Sie gerne auf uns zu und planen Sie gemeinsam mit uns die energetische Sanierung Ihrer Immobilie.