Quadrat-Winterdienst-Christian-Löhr-Gruppe-Winter-Eis-Schnee-Räumdienst-Schneeräumen-Löhrgruppe-Straßen-Gehweg

Der Winterdienst Ratgeber – die Christian Löhr Gruppe informiert

Winterdienst

Ein kalter Winter bringt viele schöne Dinge mit sich: Verschneite Landschaften, klare Luft und Schlittenfahrten mit den Kindern. Doch Schnee und Eis haben auch ihre Nachteile. Ein vereister Gehweg, glatte Straßen und ein verschneites Grundstück bergen so einige Risiken. Auch aus diesem Grund haben Eigentümer von Immobilien die Pflicht, öffentlich zugängliche Bereiche ihres Grundstücks von Schnee und Eis zu räumen, damit niemand zu Schaden kommt – Stichwort: Winterdienst. In der Christian Löhr Gruppe ist das Quadrat Winterdienst der Experte für ebendiesen Bereich. Im Folgenden informieren wir Sie zu den wichtigsten Bestandteilen des Winterdienstes, den Pflichten für Mieter und Vermieter sowie die Vorteile der Beauftragung von Winterdienst Fachleuten.

Inhaltsverzeichnis:

Was versteht man unter Winterdienst? – So werden Gehweg, Straße und Parkfläche sicher

Grundsätzlich versteht man unter Winterdienst das Räumen von Gehwegen, Straßen, Radwegen und sonstigen, öffentlich zugänglichen Außenflächen. Dazu zählen unter anderem Treppen, Parkplätze, Zufahrten oder Wege in und aus einer Immobilie. Um Schäden durch Stürze vorzubeugen und einen ungestörten Straßen Verkehr zu gewährleisten, sollten Gehweg, Straßen, Treppe & Co. gründlich von Schnee und Eis befreit und im Fall von Glatteis mit entsprechendem Streumittel behandelt werden. Für einen Teil des Winterdienstes ist die jeweilige Stadt zuständig – öffentliche Straßen, Wege und städtische Außenflächen müssen somit nicht von Privatpersonen von Eis und Schnee befreit werden.

Was zunächst recht simpel klingt, kann je nach Umfang und Häufigkeit aber zu einer Herausforderung im Alltag werden. Insbesondere die Tatsache, dass die Räumung für öffentliche Bereiche bereits zu bestimmten Uhr Zeiten erfolgt sein muss und das Wetter sich nicht nach dem persönlichen Tagesablauf richtet, erschwert den Räum Dienst zusätzlich. Zudem ist Winterdienst nicht gleich Winterdienst. Wir möchten an dieser Stelle einen Blick auf die Unterschiede zwischen dem Winterdienst für Privathaushalte und dem Winterdienst für Firmenkunden werfen.

Winterdienst für Privathaushalte

Winterdienst für Firmenkunden

Winterdienst Pflicht – Wer muss im Winter tätig werden?

Wie bereits kurz angerissen, gilt in Deutschland eine Winterdienst Pflicht. Grundsätzlich hat diese Räum- und Streupflicht der Eigentümer eines Grundstücks inne. Im Fall eines Einfamilienhauses ist die Frage nach Demjenigen, der zur Räumung verpflichtet ist schnell beantwortet. Beim Winterdienst im Mehrfamilienhaus ist die Sachlage aber oft eine andere. Insbesondere wenn der Eigentümer des Hauses ausschließlich Vermieter und nicht selbst in dem Haus wohnhaft ist, wird die Pflicht häufig an die Mieter übertragen.

Winterdienst Vermieter

Der Vermieter ist in der Regel gleichzeitig auch Eigentümer des Hauses bzw. Grundstücks und ist somit in der Winterdienst Pflicht. Gibt es keine anderweitige mündliche oder vertragliche Regelung zwischen Vermieter und Mieter, ist der Winterdienst vom Vermieter auszuführen. Das Grundstück muss an Werktagen in der Regel bis spätestens 7 Uhr morgens von Schnee und Eis befreit sein – an Sonn- und Feiertagen wird diese Frist meistens auf 9 Uhr verschoben. Unter anderem diese Uhrzeiten sind in der Winterdienst Satzung festgehalten, an die sich die räumenden Personen und Dienstleister zu halten haben. Kommt der Vermieter dieser Pflicht im Winter nicht nach und kommt es in der Folge zu Personen- oder Sachschäden wegen Schnee und Glätte, haftet der Vermieter.

Winterdienst Mieter

Die Winterdienst Pflicht wird häufig vom Vermieter an den bzw. die Mieter übertragen. Dies geschieht in der Regel bereits bei der Unterschrift des Mietvertrags. In diesen kann der Vermieter einen Passus einbauen, der den Mieter zum Räumdienst sowie zum Streuen verpflichtet. In Mehrfamilienhäusern mit mehreren Mietparteien wird der Winterdienst häufig mit einem Winterdienst Plan geregelt. In diesem Plan ist ersichtlich, an welchen Tag welcher Mieter für das Schneeräumen zuständig ist. Räumt ein Mieter an einem zugewiesenen Tag nicht und entstehen infolgedessen Personen- oder Sachschäden auf dem Grundstück, haftet der jeweilige Mieter. Darüber hinaus können Vertretungsregelungen und Unstimmigkeiten zu Ausfällen des Winterdienstes und Streitigkeiten zwischen den Mietparteien führen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Eigentümer des Hauses eine Winterdienst Firma beauftragt und die entstehenden Kosten über die monatlichen Nebenkosten an seine Mieter weitergibt.

Winterdienst Kosten – Was kostet es, den Winterdienst vom Experten übernehmen zu lassen?

Es kann gleich in mehrfacher Hinsicht Sinn machen Fachleute mit dem Winterdienst zu beauftragen. Auf diese Weise ersparen sich Vermieter und Mieter nicht nur die lästige Arbeit sowie eventuelle Konflikte, sondern übergeben mit dem Auftrag gleichzeitig auch die Haftung an den beauftragten Dienstleister. Im Rahmen dieser Haftungsübernahme ist ausschließlich der Dienstleister für die Ausführung der Räumung und somit auch für entstehende Schäden bei ausbleibendem Räumen verantwortlich.

Selbstverständlich stellt sich an dieser Stelle die Frage nach den Winterdienst Kosten. Diese richten sich u.a. nach den Faktoren Größe der zu räumenden Fläche, Häufigkeit des Winterdienstes und eingesetztem Gerät. Einen Gehweg von 15 Metern Länge mit einer Schneeschippe zu räumen ist logischerweise nicht so aufwendig wie der Räum- und Streudienst für einen 1.000 Quadratmeter großen Parkplatz, für den auch Trecker eingesetzt werden. Darüber hinaus ist für die Ermittlung der Winterdienst Kosten jedoch auch sehr relevant, wo sich das zu räumende Grundstück befindet. Je nach Höhenlage ist im Winter mit mehr oder weniger Schnee, Eis und Glätte zu rechnen. Grundsätzlich wird im Vorfeld ein Objektplan erstellt, auf dem klar ersichtlich ist, welche Flächen tatsächlich geräumt werden sollen. Auch in diesem Zusammenhang halten sich die Winter Experten der Christian Löhr Gruppe an die Winterdienst Satzung. Zusätzlich zu klaren Vorgaben bzgl. der Räum Zeiten und Richtlinien bei der Verwendung von Streu Salz, gibt es auch Regelungen zum Räumen von Flächen. Gehwege müssen z.B. stets mindestens in einer vorgegebenen Breite geräumt werden – dies ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Dementsprechend variieren auch die Größen der zu räumenden Flächen.

Dies sind jedoch nur einige der Faktoren, die für eine Kalkulation wichtig sind. Aus diesem Grund lässt sich an dieser Stelle auch keinen Pauschalpreis nennen. Das Quadrat Winterdienst bietet seinen Streu- und Räumdienst grundsätzlich in zwei Kostenmodellen an:

Winterdienst nach Einsatz

Winterdienst mit Monatspauschale

Die Winterversicherung des Quadrat Winterdienst

Das Quadrat Winterdienst ist seit mehr als einem Jahrzehnt auf das Räumen und Streuen von Gehweg, Fahrbahn, Treppen und Großflächen spezialisiert. Erfahrene Winter Fachleute, ein umfangreicher Fuhrpark und ein permanentes Streumittel Lager von ca. 500 Tonnen bilden eine unschlagbare Kombination für Privat- und Geschäftskunden. Auch aus diesem Grund können die Winterdienstexperten der Christian Löhr Gruppe ihren Kunden eine Winterversicherung garantieren. Diese beinhaltet einen vollumfänglichen Winterdienst mit vollständiger Haftungsübernahme. Egal ob gewerblich genutzte Straße oder private Gehwege vor der Haustür, die Experten aus Wülfrath sind für Sie in ganz Nordrhein-Westfalen im Einsatz. Dank einer engen Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst werden die Winter Fachleute proaktiv tätig und räumen die beauftragten Flächen fristgerecht und gründlich frei. Hinzu kommen Kontrollfahrten, in deren Rahmen festgestellt wird, ob eine Räumung tatsächlich notwendig ist oder nicht. Dies erspart nicht nur unnötige Fahrten, sondern dem Kunden auch überflüssige Kosten.

Das Winterdienst Fazit

Sie sehen, Winterdienst ist oft mehr als nur ein kurzes Schneeräumen mit der Schippe. Es gilt zahlreiche Vorschriften sowie Richtlinien zu beachten und der Aufwand kann deutlich größer sein, als zunächst erwartet. Auch aus diesen Gründen macht es Sinn, Experten auf diesem Gebiet zu beauftragen. Das Quadrat Winterdienst hat nicht nur das nötige Gerät und die richtigen Fahrzeuge, sondern auch das entsprechende Wissen, wenn es um die Themen Streupflicht, Satzung und Räumung geht. Dank des tiefgründigen Fachwissens und der langjährigen Erfahrung gibt es keine Winterdienst-Aufgabe, denen das Quadrat Winterdienst nicht gewachsen ist. Nach erfolgter Anfrage dauert es in der Regel keine 24 Stunden, bis ein Winterdienst-Angebot unterbreitet werden kann.

Jetzt teilen: