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Wohnhaus mit Photovoltaikanlage – KI-generierte Illustration
Photovoltaik · Jahreswechsel 2026/27

Ihr Dach. Ihr Strom.
Ihr Zeitplan.

Sie möchten eine PV-Anlage installieren lassen? Jetzt kommt es auf einen realistischen Ablauf an – und auf eine klare Trennung zwischen den heutigen Regeln und den Plänen für 2027.

PV-Vorhaben besprechen →
Stand: 26. Oktober 2026. Die Nachfolgeregelung befindet sich noch in parlamentarischer Beratung. Eine Inbetriebnahme bis Jahresende lässt sich erst nach Prüfung Ihres Vorhabens beurteilen.

31. Dezember 2026 im Blick: Der derzeit veröffentlichte Vergütungszeitraum betrifft die Inbetriebnahme der Anlage. Eine Bestellung, Anzahlung oder bloße Montage ersetzt diese Voraussetzung nicht.

Was der Jahreswechsel für Ihre Planung bedeutet

Heute planen.
Mit belastbaren Grundlagen.

Veröffentlichter Stand · bis 31.12.2026

Die Inbetriebnahme entscheidet.

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht aktuell Fördersätze für Anlagen, die vom 1. August bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb genommen werden. Welcher Satz für Ihr Vorhaben in Betracht kommt, hängt unter anderem von der Leistung und der Art der Einspeisung ab.

Für die Planung reicht deshalb ein zugesagter Liefertermin nicht aus. Dacharbeiten, Montage, Elektroarbeiten und die erforderliche Abstimmung mit dem Netzbetreiber müssen zusammenpassen.

Gesetzesvorhaben · ab 01.01.2027 geplant

Neue Regeln sind in Beratung.

Im Bundestag wird eine grundlegende Reform der EEG-Förderung beraten. Der Entwurf sieht Änderungen an der festen Einspeisevergütung und der Vermarktung des erzeugten Stroms vor; auch Übergangsregelungen sind Gegenstand des Vorhabens.

Diese Pläne sind noch keine abschließend beschlossene Grundlage für Ihr Projekt. Wir leiten daraus weder eine pauschale Bestellfrist noch die Aussage ab, dass ab Januar jede PV-Förderung entfällt.

Die aktuellen Veröffentlichungen sind unten verlinkt. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserem Ratgeber zur PV-Installation und Einspeisevergütung 2027.

Vom ersten Gespräch zum abgestimmten Vorhaben

Was vor einer Terminzusage
auf den Tisch gehört.

01 / Das Gebäude

Dach zuerst ansehen.

Zustand, nutzbare Fläche, Ausrichtung und Zugänglichkeit klären. Steht eine Dachsanierung an, gehört sie in denselben Ablauf.

02 / Der Bedarf

Stromverbrauch einordnen.

Jahresverbrauch, Tagesprofil und geplante Verbraucher wie Wärmepumpe oder Wallbox besprechen. Ein Speicher wird am Bedarf geprüft.

03 / Die Technik

Anschlüsse mitdenken.

Zählerplatz, Leitungswege und Anforderungen des Netzbetreibers früh prüfen. Diese Punkte beeinflussen Aufwand und Termin.

04 / Der Ablauf

Verbindlich abstimmen.

Leistungsumfang, Zuständigkeiten und mögliche Termine im Angebot festhalten. Erst daraus entsteht ein belastbarer Zeitplan.

Christian Löhr Gruppe · Photovoltaik

Eine Anlage muss
zum Haus passen.

Eine gute PV-Planung beginnt nicht mit einer möglichst großen Modulzahl. Sie beginnt mit der Frage, was auf Ihrem Gebäude sinnvoll und fachgerecht umgesetzt werden kann.

Besprechen Sie mit uns Ihr Dach, Ihren Strombedarf und den gewünschten Zeitraum. So lassen sich die nötigen Arbeiten und Schnittstellen früh erkennen – bevor aus einem Wunschtermin eine falsche Erwartung wird.

Mehr zu unseren Photovoltaik-Leistungen →
Detail von PV-Modulen auf einem Hausdach – KI-generierte Illustration

Die Motive dieser Seite sind KI-generierte Illustrationen und zeigen keine Referenzanlagen.

Häufige Fragen

Die Fragen vor dem Auftrag.

Reicht eine Bestellung noch im Jahr 2026?

Eine Bestellung allein sichert keinen Vergütungsanspruch. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Inbetriebnahme. Welche Schritte dafür in Ihrem Fall erforderlich sind, sollte vor der Beauftragung geklärt werden.

Ist der 31. Dezember eine verbindliche Montagefrist?

Nein. Das Datum bezeichnet hier das Ende des aktuell veröffentlichten Vergütungszeitraums. Ob sich Ihr Vorhaben bis dahin fachgerecht umsetzen und in Betrieb nehmen lässt, hängt vom Gebäude, dem Projektstand und den beteiligten Stellen ab. Eine pauschale Fertigstellungszusage geben wir nicht.

Ist die Änderung zum 1. Januar bereits beschlossen?

Nach dem hier dokumentierten Stand vom 26. Oktober 2026 befindet sich die Nachfolgeregelung noch in parlamentarischer Beratung. Aussagen zu 2027 müssen deshalb zwischen dem Gesetzentwurf und dem später tatsächlich geltenden Recht unterscheiden.

Gilt das auch für meine bestehende PV-Anlage?

Diese Seite behandelt die Planung neuer Anlagen zum Jahreswechsel. Aus den Aussagen über Neuanlagen folgt nicht automatisch eine Änderung der Vergütung Ihrer Bestandsanlage. Bei Erweiterungen oder einem Umbau ist die konkrete Konstellation gesondert zu prüfen.

Welche Unterlagen helfen bei der ersten Einschätzung?

Hilfreich sind die Objektadresse, Fotos von Dach und Zählerplatz, der ungefähre Jahresstromverbrauch sowie Angaben zu geplanten Dacharbeiten, Wärmepumpe oder Wallbox. Nennen Sie außerdem, ob bereits Angebote, Netzbetreiberunterlagen oder ein konkreter Termin vorliegen.

Ihr nächster Schritt

Lassen Sie uns
Ihr PV-Vorhaben prüfen.

Nennen Sie uns das Gebäude, den aktuellen Planungsstand und Ihren Wunschtermin. Wir besprechen mit Ihnen, welche nächsten Schritte für eine konkrete Planung nötig sind.

Mit den richtigen Angaben starten.

Objektadresse · Dachfotos · Jahresstromverbrauch · gewünschter Zeitraum

PV-Anfrage stellen →

02058 / 77 55 66 60