Häufige Fragen
Die Fragen vor dem Auftrag.
Reicht eine Bestellung noch im Jahr 2026?
Eine Bestellung allein sichert keinen Vergütungsanspruch. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Inbetriebnahme. Welche Schritte dafür in Ihrem Fall erforderlich sind, sollte vor der Beauftragung geklärt werden.
Ist der 31. Dezember eine verbindliche Montagefrist?
Nein. Das Datum bezeichnet hier das Ende des aktuell veröffentlichten Vergütungszeitraums. Ob sich Ihr Vorhaben bis dahin fachgerecht umsetzen und in Betrieb nehmen lässt, hängt vom Gebäude, dem Projektstand und den beteiligten Stellen ab. Eine pauschale Fertigstellungszusage geben wir nicht.
Ist die Änderung zum 1. Januar bereits beschlossen?
Nach dem hier dokumentierten Stand vom 26. Oktober 2026 befindet sich die Nachfolgeregelung noch in parlamentarischer Beratung. Aussagen zu 2027 müssen deshalb zwischen dem Gesetzentwurf und dem später tatsächlich geltenden Recht unterscheiden.
Gilt das auch für meine bestehende PV-Anlage?
Diese Seite behandelt die Planung neuer Anlagen zum Jahreswechsel. Aus den Aussagen über Neuanlagen folgt nicht automatisch eine Änderung der Vergütung Ihrer Bestandsanlage. Bei Erweiterungen oder einem Umbau ist die konkrete Konstellation gesondert zu prüfen.
Welche Unterlagen helfen bei der ersten Einschätzung?
Hilfreich sind die Objektadresse, Fotos von Dach und Zählerplatz, der ungefähre Jahresstromverbrauch sowie Angaben zu geplanten Dacharbeiten, Wärmepumpe oder Wallbox. Nennen Sie außerdem, ob bereits Angebote, Netzbetreiberunterlagen oder ein konkreter Termin vorliegen.