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Photovoltaikmodule auf einem roten Ziegeldach – KI-generierte Illustration

PV-Anlage installieren: Einspeisevergütung und Ausblick auf 2027

Titelbild: KI-generierte Illustration – kein Referenzprojekt.

Stand: 23. Oktober 2026

Eine Photovoltaikanlage ist eine langfristige Entscheidung. Neben dem Dach und dem eigenen Strombedarf spielt die Vergütung für eingespeisten Solarstrom eine Rolle. Wer eine Installation zum Jahreswechsel plant, sollte dabei genau unterscheiden: Was gilt bereits – und was ist für den 01.01.2027 erst vorgesehen?

Wichtig zum Jahreswechsel: Die EEG-Novelle 2027 befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Die Änderungen sind am Stand dieses Beitrags kein abschließend beschlossenes neues Vergütungssystem. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die nachstehend genannten Sätze für Inbetriebnahmen bis zum 31.12.2026. Eine verbindliche Vergütungszusage für neue Anlagen ab Januar 2027 lässt sich daraus nicht ableiten. [1, 2]

Inhaltsverzeichnis

Welche Einspeisevergütung gilt aktuell?

Für Solaranlagen auf Gebäuden unterscheidet die Bundesnetzagentur zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung. Bei der Teileinspeisung wird ein Teil des Stroms selbst genutzt; nur der Überschuss geht ins Netz. Bei der Volleinspeisung steht die Einspeisung im Vordergrund. Die folgenden Werte gelten für die feste Einspeisevergütung bei Inbetriebnahme vom 01.08.2026 bis 31.12.2026. [1]

Einspeisevergütung für Gebäudeanlagen, Cent je Kilowattstunde
Leistungsanteil Teileinspeisung Volleinspeisung
bis 10 kW 7,70 ct/kWh 12,22 ct/kWh
über 10 bis 40 kW 6,66 ct/kWh 10,24 ct/kWh
über 40 bis 100 kW 5,44 ct/kWh 10,24 ct/kWh

Die Leistungsstufen werden anteilig angewendet. Eine größere Anlage erhält deshalb nicht für ihre gesamte Leistung automatisch den Satz der höchsten erreichten Stufe. Die Tabelle ist keine Tarifzusage für eine Inbetriebnahme 2027. Für den individuellen Anspruch sind die gesetzlichen Voraussetzungen maßgeblich. [1]

Was ist ab 01.01.2027 geplant?

Die Bundesregierung strebt mit der EEG-Novelle einen Systemwechsel für neue Anlagen an: Die feste Einspeisevergütung soll durch eine stärkere Vermarktung des eingespeisten Stroms am Markt ersetzt werden. Für kleine Anlagen sind Übergangsregeln vorgesehen. Der Bundestag hat den Entwurf am 24.09.2026 erstmals beraten und an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Am 05.10.2026 fand eine öffentliche Anhörung statt. Das parlamentarische Verfahren kann den Entwurf noch verändern. [2]

Konkretes Beispiel aus dem Entwurf: Für neue PV-Anlagen unter 25 kW ist bei einer Inbetriebnahme bis Ende 2028 eine zeitlich begrenzte Übergangsvergütung vorgesehen. Der Bundestag beschreibt dafür 5,2 ct/kWh und eine Laufzeit von drei Jahren. Das ist ein geplanter Übergang und keine heute verbindliche Zusage für jede Anlage ab 2027. Auch die europäische beihilferechtliche Genehmigung ist zu beachten. [2, 3]

Für Eigentümer bedeutet dies: Angebote sollten die zugrunde gelegte Rechtslage, den vorgesehenen Inbetriebnahmezeitpunkt und die Annahmen zur Stromvermarktung offenlegen. Eine Rechnung, die einen lediglich geplanten Tarif bereits als gesichert behandelt, ist keine belastbare Entscheidungsgrundlage. Lassen Sie vor dem Auftrag klären, wie sich Ihre Kalkulation bei einer abweichenden endgültigen Regelung verändert.

PV-Installation: die wichtigsten Planungsschritte

Ein passendes Angebot beginnt mit den Gegebenheiten am Gebäude. Unsere folgende Checkliste hilft Ihnen, das Gespräch mit den beteiligten Fachbetrieben vorzubereiten. Sie ersetzt keine Prüfung des konkreten Dachs oder der Elektroanlage.

  1. Dach prüfen lassen: Besprechen Sie Zustand, Restnutzungsdauer, Tragfähigkeit und vorhandene Schäden. Steht eine Dachsanierung an, sollten Dacharbeiten und Modulmontage gemeinsam geplant werden. Klären Sie Verschattung, nutzbare Flächen, Zugänge und die sichere Montage.
  2. Strombedarf erfassen: Halten Sie Jahresverbrauch und typische Verbrauchszeiten bereit. Geplante Wärmepumpe, Ladepunkt oder weitere Verbraucher gehören in die Planung. Fragen Sie, welche Annahmen die Berechnung zu Ertrag und Eigenverbrauch verwendet.
  3. Anlage und Speicher getrennt bewerten: Lassen Sie sich Modulbelegung, Wechselrichterauslegung und ein mögliches Speicherkonzept erklären. Vergleichen Sie auch eine Variante ohne Speicher. Eine Speichergröße sollte begründet werden; ein pauschales Autarkieversprechen hilft bei der Auswahl nicht.
  4. Elektroanlage und Netzanschluss abstimmen: Klären Sie Zählerschrank, Leitungswege, Messkonzept sowie Zuständigkeiten für Netzbetreiber und Messstellenbetreiber. Für die einschlägigen Arbeiten an der elektrischen Anlage ist ein entsprechend eingetragenes Installationsunternehmen erforderlich. [4]
  5. Leistungsumfang schriftlich festhalten: Das Angebot sollte Montage, Gerüst, Elektroarbeiten, mögliche Umbauten, Anmeldung, Inbetriebnahme und Dokumentation eindeutig zuordnen. Prüfen Sie Termine, Zahlungsplan, Gewährleistung und mögliche Zusatzkosten. Verlangen Sie nachvollziehbare Annahmen statt einer garantierten Amortisationszahl.
Illustration eines Technikraums mit Wechselrichter und Batteriespeicher
Wechselrichter und Speicher gehören in ein abgestimmtes Gesamtkonzept. KI-generierte Illustration – kein Referenzprojekt und keine Installationsanleitung.

Inbetriebnahme und Registrierung richtig einordnen

Eine Bestellung oder bezahlte Rechnung sichert noch kein EEG-Inbetriebnahmedatum. Maßgeblich ist die gesetzlich definierte erstmalige Inbetriebsetzung nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft. Die Clearingstelle erläutert die Voraussetzungen im Einzelnen. EEG-Inbetriebnahme, Netzanschluss und Zählerwechsel sind nicht automatisch dasselbe Ereignis. Lassen Sie das zutreffende Datum fachlich prüfen und dokumentieren. [5, 6]

Planen Sie Netzanschluss und Messung trotzdem frühzeitig ein. Eine kurzfristige Bestellung vor Silvester ist kein Ersatz für einen realistischen Ablaufplan. Sicherheit, ordnungsgemäße Ausführung und eine belegbare Inbetriebnahme dürfen einem gewünschten Stichtag nicht untergeordnet werden.

Die Anlage ist außerdem grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister zu registrieren. Vereinbaren Sie, wer diese Aufgabe übernimmt, und lassen Sie sich den Nachweis geben. Die Abstimmung mit dem Netzbetreiber und die Registrierung im Marktstammdatenregister sind unterschiedliche Aufgaben. [7]

Häufige Fragen zur PV-Anlage 2027

Sollte ich ausschließlich wegen des Jahreswechsels schnell unterschreiben?

Nein. Stellen Sie zunächst einen technisch und vertraglich belastbaren Zeitplan auf. Entscheidend ist, was tatsächlich fachgerecht umgesetzt werden kann. Vergleichen Sie die Varianten anhand Ihrer Nutzung und lassen Sie offene Rechtsfragen vor einer verbindlichen Entscheidung klären.

Was passiert mit einer bereits bestehenden Vergütung?

Nach der derzeitigen Regelung läuft die gesetzlich bestimmte Vergütung grundsätzlich über 20 Jahre, bei gesetzlich festgelegten Werten bis zum Ende des zwanzigsten Folgejahres der Inbetriebnahme. Besondere gesetzliche Voraussetzungen und Einschränkungen bleiben zu beachten. Bei Bestandsanlagen sind Inbetriebnahmedatum und anwendbare Übergangsregelungen entscheidend; neue Schlagzeilen ersetzen diese Prüfung nicht. [8]

Ist Eigenverbrauch automatisch die wirtschaftlich beste Lösung?

Das sollte für Ihr Gebäude gerechnet werden. Vergleichen Sie Investition, laufende Kosten, nutzbaren Eigenstrom und Erlöse für die Einspeisung. Bei Angeboten für 2027 sollten unterschiedliche Vergütungs- und Vermarktungsannahmen sichtbar sein. Individuelle Renditen lassen sich ohne diese Daten nicht seriös versprechen.

Wohin mit Fragen zum eigenen Gebäude?

Sie planen eine PV-Anlage oder möchten Dacharbeiten und Installation aufeinander abstimmen? Nehmen Sie Kontakt mit der Christian Löhr Gruppe auf und beschreiben Sie Ihr Gebäude und Ihr Vorhaben. So können die nächsten Prüfschritte und Ansprechpartner geklärt werden.

Quellen und weiterführende Informationen

Quellenprüfung: 23.10.2026. Gesetzesvorhaben und Fördersätze können sich ändern. Dieser Überblick ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder technische Prüfung.

  1. Bundesnetzagentur: EEG-Fördersätze und Gültigkeitszeitraum
  2. Deutscher Bundestag: Beratungen und geplante EEG-Reform 2027
  3. Bundeswirtschaftsministerium: EEG-Novelle und Gesetzgebungsverfahren
  4. § 13 NAV: Arbeiten an der elektrischen Anlage
  5. § 3 EEG: Begriffsbestimmungen, insbesondere Inbetriebnahme
  6. Clearingstelle EEG|KWKG: Voraussetzungen der Inbetriebnahme
  7. Bundesnetzagentur: Anmeldung, Anschluss und Registrierung
  8. § 25 EEG: Beginn und Dauer des Zahlungsanspruchs

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